Datenschutzhinweise
Verarbeitung deiner Daten in dieser App
Verantwortlich
GB Brandl UG (haftungsbeschränkt)
Jahnweg 9, 94538 Fürstenstein
E-Mail: info@gb-brandl.de
Ansprechpartnerin für Fragen zum Datenschutz ist die Geschäftsführung – erreichbar wie oben.
Testbetrieb bis 28.02.2027
Bis einschließlich 28. Februar 2027 testen wir die App. In dieser Zeit zählen für deinen Lohn die Stundenzettel auf Papier – was du in der App einträgst, wird nicht abgerechnet. Am Wochenende vor dem Start löschen wir alle Einträge aus der Testzeit. Ab dem 1. März 2027 ist die App die Grundlage für die Aufzeichnung deiner Arbeitszeit und für deine Lohnabrechnung.
Warum wir deine Daten verarbeiten
Wir erfassen deine Arbeitszeiten, um unsere gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und deinen Lohn abzurechnen. Dazu sind wir verpflichtet – nach dem Arbeitsschutzgesetz, nach dem Mindestlohngesetz, das für den Garten- und Landschaftsbau eine Aufzeichnungspflicht vorsieht, und nach dem Arbeitszeitgesetz.
Welche Daten
- Name und E-Mail-Adresse für deinen Zugang
- Arbeitszeiten: Datum, Beginn, Ende, Pause
- Baustelle und deine Beschreibung der Tätigkeit
- Abwesenheiten: Urlaub, Krankheit, Feiertage
- Änderungen an Einträgen mit Zeitpunkt und Person
Angaben zu Krankheitstagen sind Gesundheitsdaten und besonders geschützt. Wir erfassen nur den Zeitraum – keine Diagnosen.
Rechtsgrundlage
Wir sind gesetzlich verpflichtet, deine Arbeitszeiten aufzuzeichnen (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 3 Arbeitsschutzgesetz, § 17 Mindestlohngesetz und § 16 Arbeitszeitgesetz). Für die Lohnabrechnung ist die Verarbeitung zur Erfüllung deines Arbeitsvertrags nötig (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO). Für Krankheitszeiten gilt Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b DSGVO. Eine Einwilligung von dir ist dafür nicht nötig.
Wer sieht deine Daten
Du selbst und die Personen mit Verwaltungszugang – derzeit vier: Geschäftsführung, Büro, Vorarbeiter und die Entwicklung der App. Andere Beschäftigte können deine Zeiten nicht einsehen. Für die Lohnabrechnung erhält unser Steuerbüro die notwendigen Angaben.
Zwei Dienstleister arbeiten in unserem Auftrag: Supabase speichert die Daten, ausschließlich im Rechenzentrum Frankfurt am Main. Cloudflare liefert nur die App selbst aus und sieht dabei, wie bei jeder Internetseite, die Internetadresse (IP-Adresse) deines Geräts – deine Arbeitszeiten laufen nicht über Cloudflare.
Beide Firmen haben ihren Sitz in den USA; ein Zugriff von dort, etwa bei einer Störung, ist nicht ausgeschlossen. Er ist durch die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission abgesichert (Artikel 46 DSGVO); Cloudflare ist zusätzlich nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert (Artikel 45 DSGVO). Eine Kopie dieser Regelungen bekommst du auf Nachfrage. An Dritte darüber hinaus werden keine Daten weitergegeben.
Wie lange
Arbeitszeitnachweise bewahren wir so lange auf, wie es die gesetzlichen Fristen verlangen – mindestens zwei Jahre nach dem Mindestlohngesetz, als Grundlage der Lohnabrechnung entsprechend länger. Danach werden sie gelöscht. Einträge aus dem Testbetrieb löschen wir vor dem Start.
Deine Rechte
Du kannst jederzeit verlangen: Auskunft über deine gespeicherten Daten, Berichtigung, Löschung – soweit keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht –, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 15 bis 18, 20 und 21 DSGVO). Wende dich dazu an die Geschäftsführung.
Deine eigenen Zeiten kannst du dir jederzeit in der App ansehen. Einen Ausdruck bekommst du auf Nachfrage.
Du kannst dich jederzeit bei uns oder bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 18, 91522 Ansbach.
Keine Überwachung
Die App erfasst keinen Standort, wertet dein Verhalten nicht aus und bindet keine fremden Dienste ein. Es gibt keine automatisierte Entscheidung und kein Profiling. Es werden nur die Angaben gespeichert, die du selbst einträgst.
Auf dem Gerät selbst merkt sich die App nur deine Anmeldung, ob du die Darstellung auf hell, dunkel oder automatisch gestellt hast, und – bei Verwaltungszugängen – wann die Übersicht zuletzt geöffnet wurde. Das bleibt auf dem Gerät und wird nicht übertragen.
Ausnahme für Verwaltungszugänge: Wer freiwillig Benachrichtigungen einschaltet, bekommt sie über den Dienst seines Handys (Apple, Google oder Mozilla, Sitz USA); dafür speichern wir eine Geräte-Adresse. Einzelheiten stehen im Einwilligungstext unter Einstellungen → Benachrichtigungen.
Stand: Oktober 2026
